Allgemeine Geschäftsbedingungen

Heinrich Fischer GmbH

Handelsvertretung für Grafische Maschinen


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2. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise gelten ab Lieferwerk, ausschließlich Verpackung, Fracht und etwaiger Versicherungen und Mehrwertsteuer. Die Preise für Ersatzteile verstehen sich unverpackt ab Werk. Die Preise sind freibleibend und berechtigen uns, die Waren zu dem am Tage der Lieferung gültigen Listenpreise in Rechnung zu stellen. Rechnungen für Warenlieferungen sind innerhalb von 14 Tagen netto zahlbar. Alle übrigen Rechnungen ( Ersatzteil- und Reparaturrechnungen ) sind rein netto sofort zahlbar. Die Aushändigung von Schecks, Wechseln, oder anderen nur eine Zahlungsverpflichtung begründenden oder bestätigenden Urkunden gilt erst mit der Einlösung als Zahlung. Deren Annahme bleibt vorbehalten. Die Kosten für Spesen etc. gehen zu Lasten des Bestellers. Werden Zahlungen gestundet, oder Zahlungsfristen überschritten, so werden für die Zwischenzeit Jahreszinsen in Höhe von 3% über den Diskontsatz der Deutschen Bundesbank, mindestens aber 6% berechnet, ohne dass es einer Inverzugsetzung bedarf. Sind Teilzahlungen vereinbart, so wird der gesamte Restbetrag fällig, wenn der Besteller mit einer Teilzahlung länger als 14 Tage im Rückstand ist.

 

3. Lieferzeit

Unsere Angaben über die Lieferzeit sind nur annähernd und unverbindlich. Auch bei verbindlicher Lieferzeit haben wir Anspruch auf eine Nachlieferfrist von mindestens 4 Wochen und Lieferbefreiung in Fällen von höherer Gewalt, Streik u.ä. Irgendwelche Ansprüche und Schadenersatz wegen Nichtlieferung könne nicht geltend gemacht werden.

4. Versand

Der Versand erfolgt in allen Fällen auf Gefahr des Empfängers. Schadenersatz für in Verlust geratene Sendungen wird abgelehnt. Falls bei Auftragserteilung keine Versandart vorgeschrieben wird, erfolgt der Versand nach unserem Gutdünken. Nachträglich aufgegebene Versandvorschriften sind nicht verpflichtend, auch kann aus der Nichtbeachtung derselben und evtl. Versandvorschriften keinerlei Schadenersatz gefordert werden. Soweit Verpackung in Rechnung gestellt ist, ist diese zu Selbstkosten berechnet und wird auf keinem Fall zurückgenommen. Teillieferungen sind zulässig. Termine für Reparaturen sind unverbindlich. Mängel und Beanstandungen sind innerhalb einer Woche nach Erhalt schriftlich bei uns geltend zu machen.5. Gewährleistung Unsere Garantie beschränkt sich auf den üblichen Umfang und längstens auf die Dauer von 12 Monaten. Mängel, die durch falsche Bedienung, falsche Verwendung, falsche Lagerung, außerordentliche Beanspruchung, Nichtbeachtung unserer Betriebs und Verarbeitungsvorschriften, oder durch Eingriffe Dritter entstehen, fallen nicht unter die Gewährleistung. Funktionsgarantien beziehen sich nur auf unsere Geräte. Reparaturen werden nach bestem Wissen durchgeführt. Repariert werden die vom Kunden angezeigten Mängel, sowie diejenigen Teile, welche zum Zeitpunkt unserer Prüfung Mängel erkennen lassen. Die Garantie bezieht sich nur auf Teile.

 

6. Eigentumsvorbehalt

Das Eigentum an dem Liefergegenstand geht erst nach Eingang aller Zahlungen auf den Besteller über, bei Zahlungen in Schecks oder Wechseln nach vollständiger Einlösung und Begleichung aller Nebenkosten, Verpfändung und Sicherheitsübereignung ist nicht gestattet. Die Weiterveräußerung ist nur Wiederverkaufsfirmen gestattet. In diesem Falle gehen die daraus entstehenden Forderungen auf uns über, eingehende Zahlungen gelten als für uns treuhändig vereinnahmt. Pfändungen durch Dritte sind uns unverzüglich mitzuteilen.
1. Auftragserteilung
 Ein Auftrag gilt erst als erteilt, wenn er von uns schriftlich bestätigt ist. Für unsere Lieferung haben nur die nachstehenden Bedienungen Gültigkeit. Das Lieferwerk behält sich Konstruktions- und Formänderungen während der Lieferzeit vor, soweit der Kaufgegenstand und dessen Erscheinungsbild nicht grundlegend geändert wird. Die Angaben und Abbildungen in den Prospekten und Preisblättern sind jeweils nur als annähernd zu bezeichnen. Angaben in bei Vertragsabschluß gültigen Beschreibungen des Lieferumfangs, Aussehen, Leistungen, Maße und Gewicht, Energieverbrauch, Betriebskosten usw. des Kaufgegenstandes sind Vertragsinhalt; sind als annähernd zu betrachten und keine zugesicherten Eigenschaften.